Entlohnung
Die Entlohnung der Rechtsanwaltsdienste wird regelmäßig verträglich vereinbart. Soll die Entlohnungssumme nicht vereinbart geworden sein, wird sie durch Verordnung des Justizministeriums Nr. 177/1996 Slg. geregelt.
Die beobachtete Praxis unseres Büros ist die Entlohnung entweder als Festhonorar für vereinbarte Dienstleistungen in einem bestimmten Fall, oder auf Basis eines Stundensatzes zu vereinbaren. Asnahmsweise kann die Entlohnung auch in Abhängigkeit vom Erfolg in dem bestimmten Fall oder Sache vereinbart werden, als Prozentsatz vom zugunsten des Klienten erworbenen Betrag.
Sie können sich
verlassen, dass
die berechneten Dienstleistungen durch eine Liste von
durchgeführten Handlungen begründet werden.
JUDr. Jiří Konečný ist ein MWSt.-Zahler und zur Entlohnung wird deshalb MWSt. zugerechnet.